Allgemeine Geschäftsbedingungen der TOP Business AG
A. Allgemeines
1. Das Unternehmen
Die TOP Business AG ging 2000 aus der T.O.P. BusinessTraining GmbH und der T.O.P. BusinessConsult GmbH hervor. Die T.O.P. BusinessTraining GmbH entstand 1994 durch ein Management-Buy-Out des Geschäftsbereiches Philips Akademie der Philips Kommunikations Industrie AG. Seit 2004 ist TOP Business AG Mitglied der Grundig Akademie Gruppe. Die TOP Business AG bietet kompetente, unabhängige Beratung und Weiterbildung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik, der Organisationsentwicklung und der Führungskräfte-Entwicklung an. Das Leistungsspektrum umfasst sowohl offene Standardtrainings als auch spezielle und kundenspezifische Beratungen, Seminare, Workshops und sonstige Leistungen, sowohl „Inhouse“ beim Kunden als auch in den Trainingszentren der TOP Business AG und in Hotels. Alle Berater und Trainer sind praxisorientiert und haben in der Regel langjährige Berufserfahrung, auch außerhalb des Beratungs- und Trainingsumfeldes.
2. Qualitätspolitik
Die TOP Business AG ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und 3GPP (3rd Generation Partnership Project) sowie EFQM-Mitglied (European Foundation for Quality Management). Unsere Unternehmensphilosophie ist geprägt vom Business Excellence-Ansatz der European Foundation of Quality Management.
3. Geltungsbereich
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der TOP Business AG und dem Kunden sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Leistungen der TOP Business AG, sofern nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der TOP Business AG schriftlich bestätigt worden sind. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Grundlage aller Verträge ist die in unseren Katalogen beziehungsweise unseren Angeboten gemachte Leistungsbeschreibung, wobei geringfügige Abweichungen möglich sind. Es gelten die dort genannten Teilnahmevoraussetzungen. Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage. Notwendige Kundendaten werden gespeichert. Die TOP Business AG verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die TOP Business AG verpflichtet sich, Informationen – gleich welcher Art – über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden vertraulich zu behandeln.
B. Allgemeine Bedingungen für Training, Coaching, Workshops, Mediation
1. Vertragsabschluß
1.1. Die Anmeldung des Kunden zu offenen Standardtrainings muss schriftlich erfolgen. Telefonische Vorabreservierungen sind möglich, jedoch muss umgehend eine schriftliche Anmeldung nachgereicht werden. Nach Eingang der Anmeldung des Kunden erhält dieser umgehend eine Anmeldebestätigung. Etwa drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält der Kunde eine Einladung mit allen notwendigen Informationen (Veranstaltungsort, Beginn und Ende, Anfahrtshinweise, Hotelvorschläge u.a.).
1.2. Verträge über kundenspezifische Trainings, Seminare, Workshops und sonstige Leistungen bedürfen der Schriftform und kommen in der Regel durch ein Angebot der TOP Business AG und dem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden zustande.
2. Stornierung von offenen Standardtrainings durch den Kunden
2.1. Die Stornoerklärung des Kunden bedarf der Schriftform. Sie ist kostenfrei, wenn sie spätestens bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der TOP Business AG eingeht. Bei Absagen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zwanzig Prozent (20%) des Preises berechnet. Bei Absagen nach diesem Termin bzw. bei Nichterscheinen wird die volle Gebühr berechnet (100%).
2.2. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, einen Ersatzteilnehmer zu dem Standardtraining zu entsenden, ohne dass hierbei zusätzliche Gebühren entstehen. Der Ersatzteilnehmer muss jedoch die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
2.3. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt nachzuweisen, dass der TOP Business AG durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungsgebühr. In diesem Fall wird der nachgewiesene Schaden in Rechnung gestellt.
3. Stornierung von kundenspezifischen Trainings, Seminaren, Workshops und sonstigen Leistungen durch den Kunden
3.1. Die Stornoerklärung des Kunden von kundenspezifischen Trainings, Seminaren, Workshops und sonstigen Leistungen bedarf der Schriftform. Sie ist bis drei Wochen vor Leistungsbeginn gebührenfrei. Kosten, die der TOP Business AG in Vorbereitung der vereinbarten Leistungen entstanden sind, werden in Rechnung gestellt.
3.2. Bei Stornierungen später als drei Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt (100%).
3.3. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt nachzuweisen, dass der TOP Business AG durch die Stornierung kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Stornierungsgebühr. In diesem Fall wird der nachgewiesene Schaden in Rechnung gestellt.
3.4 Rahmenverträge mit Kunden können abweichende Fristen enthalten.
4. Stornierung durch die TOP Business AG
4.1. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt behält sich die TOP Business AG vor, Trainings, Seminare oder sonstige Leistungen abzusagen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl erhält der Kunde spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bescheid, in Fällen höherer Gewalt so bald wie möglich. Bereits geleistete Zahlungen werden schnellstmöglich zurückerstattet.
4.2. Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet – ist aber nicht beschränkt auf – arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Vertragsverstöße von Unterauftragnehmern und Erfüllungsgehilfen, Krankheit, Unfall, Erdbeben, Feuer, Überflutung, kriegerische Handlungen, Embargo, Aufstände und andere Umstände, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahmen der TOP Business AG befinden und sie davon abhalten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
4.3. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz entstandener Auslagen beziehungsweise weitere Ansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der TOP Business AG bzw. ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last oder es wird wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet.
5. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nichts anderes zwischen TOP Business AG und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde, ist TOP Business AG berechtigt, Honorar und Auslagen dem Kunden je nach Anfall monatlich im nachhinein in Rechnung zu stellen. Für die Berechnung des Honorars gelten Ziff. 4.2. Sätze 2-4 sinngemäß.
5.2. Vertragsgemäß gestellte Rechnungen der TOP Business AG sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
5.3. Zahlt der Kunde die fälligen Rechnungen innerhalb weiterer 14 Tage nicht, so ist TOP Business AG berechtigt, ihre Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen gegen den Kunden erfüllt sind.
6. Verzug, Unmöglichkeit und Leistungshindernisse
6.1. Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im schriftlichen Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung der TOP Business AG oder im schriftlichen Vertrag als verbindlich bezeichnet sind. Nach Ablauf verbindlicher Fertigstellungstermine hat der Kunde der TOP Business AG zunächst eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung zu setzen, die Leistungen nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß Ziff. 7 dieser Geschäftsbedingungen verlangen. Entsprechendes gilt im Falle der Unmöglichkeit seitens der TOP Business AG. Entsprechendes gilt bei Teilverzug der TOP Business AG oder teilweiser, von TOP Business AG zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, wenn die teilweise Erfüllung dieses Vertrages für den Kunden nicht von Interesse ist.
6.2. TOP Business AG ist von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen insoweit und solange befreit, wie diese durch höhere Gewalt verhindert wird. TOP Business AG wird den Kunden von Anfang und Ende der Veränderung infolge höherer Gewalt informieren. Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift beinhaltet – ist aber nicht beschränkt auf – arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Feuer, Überflutung, kriegerische Handlungen, Embargo, Aufstände und andere Umstände, die sich außerhalb der zumutbaren Einflussnahme von TOP Business AG befinden und sie davon abhalten, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist TOP Business AG berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Wenn etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel der von TOP Business AG erbrachten Leistung darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Ziff. 2 und/oder Ziff. 14 dieser Geschäftsbedingungen nicht, nicht vollständig und/oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist eine Haftung der TOP Business AG ausgeschlossen. TOP Business AG übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherheitsobliegenheiten gemäß Ziff. 3 dieser Geschäftsbedingungen beruhen.
7.2. Für Schäden des Kunden haftet die TOP Business AG auf Schadensersatz dem Kunden gegenüber nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder soweit wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich oder nach der Rechtsprechung zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eine eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, fehlerhafter Beratung oder Einweisung oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bzw. für eine Haftung wegen unerlaubter Handlung.
7.3. Die Haftung der TOP Business AG ist im kaufmännischen Verkehr auf jeden Fall auf den typischerweise bei Rechtsgeschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden beschränkt.
7.4. Beginn und Ende der Verjährung sowie die Verjährungsfrist richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
8. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
8.1. Die Parteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen und Unterlagen geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertragsparteien werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages hierzu angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet.
8.2. Die Parteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwenden.
8.3. Die vorstehenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Nichtverwertung entfallen, soweit die Informationen der anderen Vertragspartei vor der Mitteilung nachweisbar bekannt waren oder von einem berechtigten Dritten zu irgendeinem Zeitpunkt berechtigt offenbart oder berechtigt zugänglich gemacht wurden oder der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich waren. Die Verpflichtung aus Ziff. 8.1 und 8.2 bleiben jedoch bestehen, wenn ein Verschulden der anderen Vertragspartei dazu geführt hat, dass die Informationen der Öffentlichkeit bzw. Dritten bekannt oder zugänglich waren.
8.4. Die Geheimhaltungspflicht bleibt bis fünf Jahre nach Beendigung des Vertrages bestehen.
8.5. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
9. Schlußbestimmungen
9.1. Für Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen vereinbaren die Parteien die Schriftform.
9.2. Das Vertragsverhältnis zwischen der TOP Business AG und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckprozesse ist Nürnberg, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. TOP Business AG ist jedoch berechtigt, das für den Kunden ortszuständige Gericht zu wählen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
C. Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge
10. Anwendungsbereiche der Ziff. 10. - 12.
Die Regelungen der Ziff. 10. - 12. gelten neben den Ziff. 1. - 9. für Beratungsangebote und -verträge der TOP Business AG über die Erstellung von Analysen, Berichten, Gutachten, Prospekten, Studien und ähnlichen Werken, wenn und soweit die Vergütung der TOP Business AG gemäß Vertrag in erster Linie von der Erstellung eines Werkes abhängig ist (Werkverträge). Die Bestimmungen der Ziff. 10. - 12. gelten neben den Ziff. 1. - 9. ferner für Teilleistungen der TOP Business AG entsprechender Werkverträge gemäß Satz 1 dieser Ziffer, wenn diese in dem Beratungsangebot oder -vertrag von weiteren Leistungen der TOP Business AG abgegrenzt sind, beispielsweise bei stufenweisem oder nach Phasen gegliedertem Vorgehen.
11. Abnahme von Werkleistungen
11.1. TOP Business AG legt dem Kunden das vertragsgemäß hergestellte Werk zur Abnahme vor. Der Kunde verpflichtet sich, das Werk unverzüglich abzunehmen. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden stellt eine schlüssige Abnahme dar.
11.2. Ist die Abnahme nach der Beschaffenheit des Werkes ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die bloße Anerkennung des vollendeten Werkes durch den Kunden. Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden stellt eine schlüssige Abnahme dar.
11.3. Die vorstehenden Regeln über die Abnahme gelten entsprechend für etwaige voneinander abgrenzbare Teilleistungen der TOP Business AG innerhalb der einzelnen im Beratungsvertrag etwa vereinbarten Leistungsphasen, sofern für solche Teilleistungen gesonderte Abnahme- und Präsentationstermine vereinbart werden.
12. Gewährleistung
12.1. Etwaige offensichtliche Mängel des Werkes und das etwaige offensichtliche Fehlen von zugesicherten Eigenschaften des Werkes hat der Kunde der TOP Business AG binnen drei Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden.
12.2. Ist das Werk nicht so beschaffen, dass es die zugesicherten Eigenschaften hat, oder ist es mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, so wird TOP Business AG innerhalb angemessener Frist nachbessern. TOP Business AG hat in diesem Fall auch die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Dies gilt nicht, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Kunde das Werk nach der Lieferung/Leistung an einen anderen Ort als dem Wohnsitz/die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht hat, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung/Leistung. TOP Business AG ist berechtigt, die Beseitigung der Fehler zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der TOP Business AG wird das Recht eingeräumt, zweimal Nachbesserung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl von TOP Business AG die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
12.3. Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach Ziff. 7 dieser Geschäftsbedingungen.
12.4. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen der TOP Business AG richtet sich nach § 638 BGB.
12.5. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Ziffern 6 und 7 unberührt.
D. Ergänzende Bestimmungen für Verträge im Zusammenhang mit Mergers & Acquisitions, Joint Ventures und/oder Personalberatung
13. Anwendungsbereich der Ziff. 13. bis 15.
Die Ziff. 13. bis 15. dieser Geschäftsbedingungen gelten neben den Ziff. 1. bis 12. dieser Geschäftsbedingungen für alle Verträge zwischen TOP Business AG und ihren Kunden über Beratungs-, Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Veräußerungen oder Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Unternehmensbeteiligungen, Joint Ventures und/oder Personalberatung.
14. Gegenstand der Mitwirkungsobliegenheiten
Bei Beratungsverträgen über die in Ziff. 13. genannten Gegenstände erstrecken sich die Informationsobliegenheiten gemäß Ziff. 2. nicht nur auf die Kunden selbst. Die entsprechenden Informationen sind vielmehr auch über deren Unternehmen oder Unternehmensteile zu geben, die ganz oder teilweise veräußert werden sollen bzw. als Beteiligungs- oder Unternehmenserwerber oder als Joint-Venture-Partner auftreten sollen.
15. Gewährleistung bei Unternehmensbewertungen und Personalberatung
15.1. Jede Bewertung eines Unternehmens beruht auf einer Reihe von Annahmen und impliziert verschiedene Unwägbarkeiten. Daher kann TOP Business AG selbst bei sorgfältiger professioneller Arbeitsweise keine Gewähr dafür übernehmen, dass ein von ihr etwa vorgeschlagener Verkaufspreis der höchstmögliche oder der mindestens erzielbare ist, oder dass ein von ihr vorgeschlagener Kaufpreis der mindestens angemessene oder höchstens erzielbare ist. Ebenso wenig kann TOP Business AG die Verkäuflichkeit eines Unternehmens oder seiner Teile garantieren. TOP Business AG kann weiter nicht die Gewähr für die künftige Rentabilität eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung oder eines Joint Ventures übernehmen.
15.2. Bei Personalberatung kann TOP Business AG nur sachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl gewährleisten. Eine Haftung der TOP Business AG dafür, dass ein von ihr nach sachgerechtem und methodischem Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Kandidat alle vom Kunden in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, kann nicht übernommen werden.
15.3. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Ziff. 12. sowie 6. und 7. unberührt.
V2.0, 16.01.2007, TOP/BKU
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